- eine beliebige, gegenwärtige oder künftige Forderung
- künftigen Forderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein
- Schranken hinsichtlich zukünftiger Forderungen
- Zulässigkeit nur solcher künftiger Forderungen, mit deren Begründung die Parteien im Zeitpunkt der Pfandbestellung rechnen mussten und durften