- Der Kreditschuldner (Zedent) haftet trotz Globalzession mit seinem sonstigen Vermögen
- Der Kreditschuldner (Zedent) kann sich u.E. allerdings auf das Prinzip des beneficium excussionis realis berufen [vgl. SchKG 41 Abs. 1], wonach vor einer persönlichen Inanspruchnahme der Globalzession zu realisieren ist